Warum es unklug sein könnte, weiter Microsoft-Produkte zu verwenden

Ich lese mir gerade die ab Mai in Kraft tretenden Bestimmungen im „Servicevertrag“ von Microsoft (u. a. für Hotmail etc.) durch. Dabei ist mir aufgefallen, daß auch in den jetzt gültigen Bestimmungen eine Klausel ist, die ich anscheinend bisher so nicht wahrgenommen (oder wieder vergessen) habe.

Leider ist es ja nicht ungewohnt (ich sage nur: ICQ…), daß Diensteanbieter sich Copyrights an den von einem geposteten Daten greifen. Leider hat man auch bei Twitter gesehen, daß die, soweit ich mich entsinne, eine sehr große Rechtefreigabe verlangen.

Aber ich finde es schon sehr dreist, daß Microsoft unter 2. a. nun demjenigen, der „geteilte Inhalte“ von jemandem empfängt, weitestgehende Rechte an den Inhalten einzuräumen, sie „kostenlos und weltweit zu nutzen, zu speichern, aufzuzeichnen, zu vervielfältigen, zu versenden, zu übertragen, zu teilen, anzuzeigen und weiterzugeben (und bei HealthVault zu löschen)“. Nun finde ich zwar nicht, daß das Wort „teilen“ für Email wirklich paßt, da aber zuvor unter 2. auch von „versenden“ die Rede ist, liegt eine Anwendung darauf zumindest nahe.

Da nun aber niemand, der eine Email versendet, gewöhnlicherweise dem Empfänger das Recht einräumen möchte, damit zu verfahren, wie er will, bleibt eigentlich nur, die Emaildienste von Microsoft nicht mehr zu benutzen. Ähnliches gilt dann für Skype und alle anderen Dienste, einschließlich Word Online etc., es sei denn, es ist einem wirklich völlig egal, was mit den Daten passiert.

Das ist eine mir nicht nachvollziehbare Regelung, die sich irgendwelche -zum fraglichen Zeitpunkt nicht ganz optimal eingeschwungenen? –  Juristengehirne ausgedacht haben, die nur im Interesse Microsofts („keinen Ärger“) und überhaupt nicht im Interesse der Nutzer gedacht haben. So kann man keine Kunden binden oder gewinnen – oder könnte nicht, wenn sie jemand das wirklich durchläse und klarmachte.

Leider tun das die wenigsten. Ich habe wiederholt Schüler von mir gefragt, ob sich irgendjemand diese Bestimmungen durchlese. Ich meine mich zu erinnern, daß maximal einer bejahte. (Und anscheinend ist ja auch mir die fragliche Bestimmung bisher entgangen… obwohl ich schon öfter als nicht die AGB und Datenschutzbestimmungen von Online-Diensten lese oder zumindest querlese. Anscheinend muß man das dann doch auch besser bei Neufassungen tun (das beste Beispiel dafür ist ja Facebook…).

Die Konsequenz? Keine Emails mehr mit Outlook versenden. Die Dienste überhaupt nicht mehr in der Außenkommunikation nutzen.

Sollte ich das zu weit auslegen, laßt es mich in den Kommentaren wissen. Aber einstweilen: Ich werde wohl ab dem 1. Mai versuchen zu vermeiden, Emails über Microsoft-Dienste zu versenden und überhaupt diese Dienste außer für mich ganz allein zu nutzen. Vielleicht nutze ich Skype noch, wenn ich weiß, daß ich meinem Gesprächspartner trauen kann.

Aber überlegt einmal: Ihr führt ein Bewerbungsgespräch über Skype. Und der Arbeitgeber entscheidet sich dann, das ganze Gespräch, am besten mit Video, online zu stellen. Falls es jetzt nicht irgendwo noch andere Bestimmungen gibt, die da spezieller sind und die allgemeinere insoweit abrogieren, heißt das doch: die Finger davon lassen.

Nur… wie kommt man dann an die Stelle im Ausland ?

Jedenfalls ist das eine unglaublich Dreistigkeit. Es lebe Apple (*)!

(*) Nicht nur wegen es Designs : ) – da ist die Soft- und Hardware ein Produkt, nicht aber der Kunde und seine Daten!

Reflexionen